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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Stand: Mai 2026 · Davids Umzüge GmbH i.Gr., Langer Brink 33, 33790 Halle (Westf.)

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Davids Umzüge GmbH i.Gr. (im Folgenden „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern über die Durchführung von Möbeltransporten, Umzügen, Einlagerungen und damit verbundenen Nebenleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

Soweit Möbeltransporte und Umzüge im Rahmen eines Verkehrsvertrages durchgeführt werden, ergänzen diese AGB die zwingenden Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB), insbesondere §§ 407–452 d HGB sowie die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Möbelverkehr (ABM).

§ 2 Vertragsabschluss & Angebot

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande – auch in Textform per E-Mail.

Grundlage des Angebots sind die vom Auftraggeber gemachten Angaben zu Umfang, Transportgut, Be- und Entladestelle (insbesondere Etage, Aufzugsverfügbarkeit, Park- und Halteverbotszone) sowie Wunschtermin. Erweisen sich diese Angaben am Umzugstag als unzutreffend, ist der Auftragnehmer berechtigt, einen angemessenen Mehraufwand nach Zeitaufwand und Materialkosten in Rechnung zu stellen.

§ 3 Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Die im Angebot ausgewählte Paketstufe (Classic, Comfort, Premium, Premium Plus) legt verbindlich fest, welche Einzelleistungen geschuldet sind (z. B. Demontage/Montage, Verpackungsmaterial, Halteverbotszone, Klaviertransport).

Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen – etwa das Verpacken besonders empfindlicher Gegenstände, der Transport von Sondergut wie Tresoren oder Aquarien sowie Reinigungs- oder Entsorgungsleistungen – sind nicht geschuldet und werden bei Ausführung gesondert berechnet.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet:

  • vor Beginn der Arbeiten alle Räume so vorzubereiten, dass der Transport ohne Behinderung erfolgen kann (Wege frei, leichter zerbrechliches Gut gesichert),
  • Behördliche Genehmigungen (z. B. Halteverbotszonen) rechtzeitig zu beantragen, sofern dies nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer übernommen wurde,
  • Geld, Wertpapiere, Schmuck, Edelmetalle, Urkunden und ähnliche wertvolle Gegenstände selbst zu transportieren oder dem Auftragnehmer vor Verladung schriftlich zu melden,
  • Lebende Tiere und Pflanzen sowie leicht verderbliche Waren ebenfalls selbst zu transportieren,
  • für gefährliches Transportgut (etwa Akkus, Druckgasflaschen, Munition, brennbare Flüssigkeiten) eine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Auftragnehmer zu treffen.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf eine Verletzung dieser Mitwirkungspflichten zurückzuführen sind.

§ 5 Preise & Zahlung

Alle Preise verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen – als Bruttopreise einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Vergütung ist mit Abschluss der Umzugsleistung sofort und ohne Abzug fällig. Zahlung erfolgt wahlweise per Überweisung, EC-Karte oder Bar bei Übergabe. Bei Aufträgen mit einem Auftragswert von mehr als 1.500 € ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 30 % spätestens 7 Werktage vor Umzugsbeginn zu verlangen.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie eine Mahnpauschale von 5 € je Mahnung zu berechnen.

§ 6 Stornierung & Rücktritt

Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, sind folgende pauschalierte Ausfallentschädigungen geschuldet, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass dem Auftragnehmer ein geringerer Schaden entstanden ist:

  • bis 14 Tage vor Umzugstermin: kostenfrei,
  • 13 – 4 Tage vor Umzugstermin: 25 % der vereinbarten Vergütung,
  • 3 – 1 Tag vor Umzugstermin: 50 % der vereinbarten Vergütung,
  • am Umzugstag oder bei Nichterreichbarkeit des Auftraggebers: 80 % der vereinbarten Vergütung.

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 7 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 425 ff., 451 ff. HGB. Die Haftung ist auf 620 € je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, begrenzt (§ 451 e HGB), sofern keine erweiterte Transportversicherung vereinbart wurde.

Eine darüber hinausgehende Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung für entfernte Folgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Für Schäden an Gegenständen, die der Auftraggeber selbst verpackt oder verladen hat, sowie an Gegenständen mit ideellem Wert haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihn nicht ein eigenes Verschulden trifft.

§ 8 Schadensanzeige & Reklamation

Äußerlich erkennbare Verluste oder Beschädigungen des Umzugsguts sind dem Auftragnehmer spätestens bei Ablieferung anzuzeigen und im Übergabeprotokoll zu vermerken. Nicht äußerlich erkennbare Schäden müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich (Brief oder E-Mail) gemeldet werden (§ 451 f HGB). Andernfalls gilt das Umzugsgut als ordnungsgemäß ausgeliefert.

Ansprüche aus Verlust, Beschädigung oder verspäteter Ablieferung verjähren in einem Jahr (§ 439 HGB).

§ 9 Versicherung

Der Auftragnehmer ist nach §§ 7 a, 7 b GüKG zur Unterhaltung einer Güterschadenversicherung verpflichtet und hält diese vor. Auf Wunsch des Auftraggebers kann gegen Aufpreis eine erweiterte Transportversicherung („Premium Plus"-Paket) zum Verkehrswert des Umzugsguts abgeschlossen werden. Die Vereinbarung bedarf der Textform.

§ 10 Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zum Zweck der Vertragsanbahnung, -durchführung und -abwicklung. Einzelheiten sind in unserer Datenschutzerklärung geregelt.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Halle (Westfalen). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – Gütersloh.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Hinweis: Diese AGB sind ein an gängige Möbelspeditions-Verträge angelehnter Entwurf. Vor finaler Verwendung empfehlen wir die rechtliche Prüfung durch einen Fachanwalt für Verkehrs- oder Vertragsrecht, insbesondere im Hinblick auf die jeweils aktuelle Fassung von HGB, ABM und Verbraucherschutzrecht.

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