Wer in Deutschland umzieht, muss seinen neuen Wohnsitz bei der Meldebehörde anmelden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben (Bundesmeldegesetz) – aber halb so wild, wenn Sie vorbereitet sind. Hier der Überblick.
Welche Frist gilt?
Nach dem Bundesmeldegesetz müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde (Einwohnermeldeamt / Bürgeramt) Ihrer neuen Stadt anmelden. In vielen Kommunen in OWL ist dafür ein Online-Termin nötig – buchen Sie diesen am besten direkt nach dem Umzug.
Diese Unterlagen brauchen Sie
- Personalausweis oder Reisepass aller anzumeldenden Personen.
- Wohnungsgeberbestätigung – das vom Vermieter ausgefüllte Formular, das Ihren Einzug bestätigt.
- Bei Familien: ggf. Geburtsurkunden oder das Familienstammbuch.
Was Sie außerdem ummelden sollten
- Kfz-Zulassung (bei Wechsel des Zulassungsbezirks).
- Bank, Versicherungen und Arbeitgeber über die neue Adresse informieren.
- Strom-, Gas- und Internetvertrag anmelden oder ummelden.
- Nachsendeauftrag bei der Post einrichten.
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